Gehaltszahlungen auf anderes Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich teilweise Löhne auf ein anderes Konto überweisen lassen, die Löhne lagen über dem Betrag den ich haben darf. Ich habe jedoch die gehaltszettel meiner insolvenzverwalterin gegeben. Bis heute habe ich nichts gehört von ihr wann und wie dies zu begleichen ist.

Ich würde gerne die Restschuldbefreiung nach 5 Jahre beantragen. Wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind die zu tragen sind? Und kann dies mit den Gehältern dann negativ auf mich zurück fallen?

Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich könnte das beschriebene Verhalten durchaus negativ auf Sie zurückfallen, denn es ist eine wichtige Verpflichtung des Schuldners, das pfändbare Einkommen abzuführen. Doch aller Vermutung nach können Sie unbesorgt sein, denn Sie haben redlich gehandelt und dem Insolvenzverwalter Ihre Lohnabrechnungen vorgelegt. Am wichtigsten ist, dass Sie den abzuführenden Betrag überweisen, sobald der Insolvenzverwalter sich meldet. Dann wird es nicht zu einer Versagung kommen, denn es liegt dann keine Benachteiligung der Gläubiger vor.
    Zusätzlich ist es empfehlenswert, kein Einkommen auf das Konto eines Dritten überweisen zu lassen, denn hier wird jeder Insolvenzverwalter schnell misstrauisch.

    Die Höhe der Verfahrenskosten erfahren Sie vom Insolvenzverwalter. Sie können unseren Rechner für die Verkürzung auf fünf Jahre nutzen, um zu ermitteln, ob die Verkürzung möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert