Seit 01.06,1995 besteht Versicherung. Wenn ich kündige entfallen alle bisher bezahlten Beiträge?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2020-12-03 16:04:522020-12-03 16:04:52ERhöhung Pflegeergänzungsversicherung von 27,29 auf 50,49
1Antwort
Ilja Ruvinskij says:
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, bei der Pflegezusatzversicherung verhält es sich in aller Regel so, dass die Beiträge nur den Versicherungsschutz finanzieren, aber keine Kapitalbildung vorgesehen ist. Somit besteht keine Möglichkeit, Beiträge “anzusparen” und zurückzuerhalten, wenn man die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
ja, bei der Pflegezusatzversicherung verhält es sich in aller Regel so, dass die Beiträge nur den Versicherungsschutz finanzieren, aber keine Kapitalbildung vorgesehen ist. Somit besteht keine Möglichkeit, Beiträge “anzusparen” und zurückzuerhalten, wenn man die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt