gemeinsame Eigentumswohnung bei Privatinsolvenz eines Partners

Sehr geehrte Damen und Herren,
Was passiert mit einer gemeinsamen Eigentumswohnung, wenn ein Ehepartner Privatinsolvenz anmeldet, weil sein Unternehmen insolvent wird. Die Wohnung ist noch kreditbelastet, Der Marktwert übersteigt das Kreditvolumen, das auf der Wohnung lastet um ca. das dreifache.

Kann das Paar gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen, um die Schulden zu tilgen?
Wird dann nur die Hälfte des Verkaufswertes zur Deckung der Schulden verwendet und die andere Hälfte verbleibt beim Partner (Annahme der Partner haftet nicht für die Schulden des Partners, da sie nicht zur Deckung des gemeinsamen Lebensunterhaltes entstanden sind, sondern durch des dessen unternehmerische Tätigkeit).

Würde diese Wohnung in die Zwangsversteigerung gehen oder wie lange hätte man Zeit den Verkauf selbst zu organisieren?

Hier ist vielleicht noch ein Sonderfall. Der insolvente Partner besitzt noch alleine eine weitere Eigentumswohnung. Würde diese vorrangig zur Tilgung der Schulden gepfändet/zwangsversteigert?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Das kommt auf die Umstände Ihres Einzelfalles an. Grundsätzlich erhält der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen Ihres Ehemannes, daher auch über die Anteile an der Immobilie. Ich gehe weiter davon aus, dass die Bank durch eine Hypothek oder Grundschuld besichert ist. Die Bank erhält daher im Regelfall ein Absonderungsrecht am Erlös der Immobilie. In Ihrem konkreten Fall übersteigt der Wert der Immobilie den Wert der besicherten Restforderung. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Immobilie verwertet wird. In welcher Form dies geschieht hängt vom Insolvenzverwalter ab. Er kann das Haus freihändig verkaufen, § 166 Abs.1 InsO.

    Ein anderes Problem könnte sich aus der Verpflichtung aus dem Kreditvertrag ergeben. Wenn Sie beide aus dem Kreditvertrag haften, kann sich der Gläubiger bei einer Insolvenz Ihres Ehemannes an Sie in voller Höhe der Forderung wenden. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass der Ehepartner auch ein Insolvenzverfahren anstreben sollte, um sich zu entschulden. In Ihrem Fall ist das Haus jedoch mehr wert als die Verbindlichkeit, weshalb nach einem Hausverkauf die Verbindlichkeit bedient werden kann.

    Weitere Informationen zur Immobilie in der Insolvenz finden Sie hier:
    www.anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/immobilie-in-der-insolvenz-was-passiert-mit-meinem-eigenheim

    Gerne können wir Sie und Ihren Mann bei der Einleitung der Insolvenz unterstützen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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