GmbH mit 4 Gesellschaftern oder 3 Gesellschafter und stiller Beteiligung / Software und App Programierung

Hallo,

zunächst danke für die vielen Infos, die Sie oder ihre Mitarbeiter hier geben!

Wir wollen zu 3 eine GmbH gründen. Dabei geht es um die Herstellung von Software / Programmierung einer App.

Wir sind ein Programmierer, ein BWLer und ein Gestalter und wollen gerne eine weitere Person beteiligen, die aber nur Investieren soll. Das heißt, dass wir die Person am liebsten nicht in der täglichen Arbeit dabei haben wollen, nur an vierteljährlichen Meetings, bei dem es um die Strategie geht.

Wenn wir das gemeinsam angehen, wie würden Sie empfehlen vorzugehen? Nimmt man die Person als Gesellschafter in die GmbH auf, macht sie aber nicht zum Geschäftsführer. Wir haben auch von der Möglichkeit gelesen, eine Person als stillen Gesellschafter zu beteiligen. Dann ist sie sozusagen kein GmbH Gesellschafter und nicht an den Geschäften beteiligt, hat aber strategisches Mitspracherecht und bekommt etwas vom Gewinn.

Was können Sie empfehlen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    Sie haben 3 Möglichkeiten:

    1. Sie gründen eine GmbH und bestellen diese Person nicht als Geschäftsführer. Vorteil: am wenigsten Aufwand, da nur ein GmbH-Gesellschaftsvertrag. Nachteil: Ihr Investor darf an allen Gesellschafterversammlungen teilnehmen

    2. Sie gründen eine GmbH und beteiligen diese Person nur an Ihren Gewinnansprüchen mittels einer stillen Beteiligung: Vorteil: für Sie als GmbH-Gesellschafter am vorteilhaftesten, da minimale Mitwirkung des Investors. Nachteil: kaum ein rechtskundiger Investor lässt sich darauf ein

    3. Sie gründen eine GmbH & Co KG und beteiligen den Investor nur als Kommanditist. Vorteil: bessere Position des Investors bei minimaler Mitsprache im Tagesgeschäft. Nachteil: zwei Gesellschaften = doppelter Verwaltungsaufwand

    Ich empfehle hier die Alternative Nr. 3 als in solchen Fällen seriöseste. Ansonsten Nr. 1 oder 2, je nach dem, wozu Ihr Investor bereit ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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