Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung
Ich übernehme die handelsvertreung für einen österreichischen Hersteller von Verbindungssystemen in Deutschland. Als freier Handelsvertreter führe ich Beratungsgespräche und vermittle Kaufverträge.
Ich möchte in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber eine Einzelunternehmeung beim Gewerbeamt anmelden. Ist dies korrekt
Die Handelsvertretung ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Das heißt, dass Sie alleine ein Gewerbe anmelden müssen – Ihre Info ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt