Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung

Ich übernehme die handelsvertreung für einen österreichischen Hersteller von Verbindungssystemen in Deutschland. Als freier Handelsvertreter führe ich Beratungsgespräche und vermittle Kaufverträge.

Ich möchte in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber eine Einzelunternehmeung beim Gewerbeamt anmelden. Ist dies korrekt

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Die Handelsvertretung ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Das heißt, dass Sie alleine ein Gewerbe anmelden müssen – Ihre Info ist richtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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