Versorgungsunterbrechung Gasanschluss
Auf Grund einer fehlerhaften endabrechnung aus 2018, die ich bis dato nicht anerkannt und deshalb immerwieder reklamierte, wurde mir die Gasversorgung eingestellt.
Seid Wochen steht nun aber schon fest, ich gehe in die private Insolvenz und der Antrag wird kommenden Monat gestellt. Die Forderung des Energiekonzern sind dort mit aufgelistet und gehen somit in die Insolvenzmasse ein.
Muss der Energieversorger mir nach der Eröffnung des Verfahrens die Versorgung wieder freigegeben? Die Abschläge werden ganz normal geleistet, es handelt sich um eine Sperre auf Grund der endabrechnung vom März für das Jahr 2018
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, in der Regel gibt der Versorger die Gasversorgung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder frei. Wenn wir als Kanzlei den Versorger anschreiben, kommt es häufig auch schon vorher zu einer Freigabe, da wir anwaltlich versichern, dass das Insolvenzverfahren kurz bevorsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht