Inso Antrag eingereicht aber wieder schulden gemacht

Hallo Herr Rechtsanwalt, ich habe mein Inso Antrag bei der zuständigen AG eingereicht, allerdings habe ich wieder Schulden gemacht wobei ich die meisten schon vergessen habe welche die sind. Der Insolvenzverwalter wird mich wahrscheinlich fragen warum all die Schulden.

1. Darf ich sagen das ich Kaufsucht hatte? Ist das Strafbar?
2. Was soll ich nun für den neuen Schulden bzw. Schulden aus 2017 machen? Soll ich’s Zahlen oder doch nicht?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist Kaufsucht selbst nicht strafbar. Jedoch werden hierdurch Zahlungsverpflichtungen aufgenommen, bei denen der Käufer bei Vertragsschluss seine Zahlungsunfähigkeit kennt. Hierin kann ein Betrug gesehen werden, der wiederum strafbar ist.

    Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.

    Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.

    Mit besten Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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