gerichtskosten

Hallo! ich habe mein insolvenzverfahren im februar 2016 erfolgreich abgeschlossen,zahle noch 1010 euro gerichtskosten ab.mit einem monatlichen betrag von 30 euro,jetzt habe ich eine hohe zahnarzt rechnung zu zahlen.besteht die möglichkeit eine zeit lang eine zahlpause einzulegen? und wie lange habe ich überhaupt zeit um die kosten zu zahlen,

über eine antwort würde ich mich sehr freuen.Vielen dank!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Henseler,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Rückzahlung der Verfahrenskosten regelt sich nach § 4b InsO. Ich empfehle Ihnen sich mit der Gerichtskasse in Verbindung zu setzen und eine Ratenpause zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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