Vorderung

Hallo,
mein Sohn wurde am 13.03.1989 geboren, meine Freundin bezog damals Sozialhilfe und war übers Sozialamt krankenversichert. Die kosten für die Geburt soll ich bezahlen die haben ein tietel gegen mich von über 6000 Euro. Die haben sich ca 10 Jahre nicht gemeldet jetzt kam der Gerichtsvollzieher .
Muss ich das überhaupt bezahlen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Precht,

    vielen Dank für den Beitrag. Titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren. Daher gehe ich davon aus, dass diese Forderung weiterhin besteht.

    Wenn Sie Interesse daran haben, sich von diesen Schulden durch eine Restschuldbefreiung zu entledigen, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Telefontermin im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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