Ich bin seit September 2016 in privat insoventz,und jetzt haben sie eine zweite Person wegen ich in insoventz gegangen bin angeschrieben. Meine Frage dürfen die es wenn ich mit den Gläubiger in der Insoventz bin
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle Ihre Gläubiger bei der Insolvenzantragstellung anzugeben. Das Insolvenzgericht wird diese Gläubiger anschreiben und Sie bitten, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle Ihre Gläubiger bei der Insolvenzantragstellung anzugeben. Das Insolvenzgericht wird diese Gläubiger anschreiben und Sie bitten, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt