Google Bewertung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Kunde hat heute einen 1,5 Jahre zurück liegenden Kauf bei uns mit 1-Stern bewertet:

“Nicht gerade Kundeorientiert.
Als Unternehmer sollte man seinen Kunden nicht unbedingt Betrug vorwerfen wenn diese mal etwas zurücksenden….
Ich fand den Kontakt sehr unhöflich!
Nie wieder!”

Mir geht es darum, dass er behauptet, ich würde meine Kunden als Betrüger hinstellen. Ich habe mir den alten Mailverkehr rausgesucht. Ich habe ihn nicht Betrüger genannt oder Betrug unterstellt. Er hat einen Artikel widerrufen. Ich habe ihm geantwortet, dass dies kein Problem sei, sofern der Artikel unbenutzt ist. Wenn er benutzt ist, ziehe ich einen Wertersatz ab, gemäß WRB.

Später hat er einen Paypal Fall eröffnet. Diesen hat Paypal zu meinem Gunsten geschlossen.

Habe ich eine reele Chance auf Löschung? Ich möchte ungerne über mich lesen, dass ich Käufer, welche widerrufen als Betrüger tituliere. Dies schreckt vom Kauf ab.

Mit freundl Grüßen
R. Gebauer

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Gebauer,

    aus meiner Sicht ist die Aussage “Als Unternehmer sollte man seinen Kunden nicht unbedingt Betrug vorwerfen” eine falsche Tatsachenbehauptung. Wir könnten mit Erfolgsaussicht gegen diese Google Bewertung vorgehen und eine Löschung erzwingen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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