Privatinsolvenz trotz Arbeit

Ich habe im jahr 2015 15tsd EUR Kredit bei der Targobank aufgenommen
habe auch 1 Jahr lang monatlich 450 eur zurückgezahlt und jetzt muss ich
16780 Eur zurückzahlen.
ich habe ein Jahresvertrag bei der Metro als Lagerarbeiter und ein Netto einkommen von 1900 eur.
Ich habe November 2018 geheiratet und meine Frau besitzt Immobilien und arbeitet
aber Sie weiss nichts über meine Schulden
Darf kann ich Privatinsolvenz anmelden ohne dass meine Frau das mitbekommt
Wird meine Frau dadurch geschädigt??

Vielen Dank im Voraus

3 Kommentare
  1. Kerstin J.
    says:

    Muss man als Ehepaar jeder ein Insolvenzverfahren beantragen wir gehen beide arbeiten kommen aber durch die vielen raten nicht über den Monat

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Jacob,

      wenn es sich um Schulden handelt, die beide Ehepartner zusammen aufgenommen haben, dann müssten auch beide Ehepartner das Insolvenzverfahren durchführen, damit Sie die Schulden wieder verlieren.
      Grundsätzlich kommt es darauf an, wer die Verträge unterschrieben hat bzw. als Bürge für die Verbindlichkeiten einsteht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    da die Insolvenz ein personengebundenes Verfahren darstellt, ist Ihre Frau im Allgemeinen nicht davon betroffen und wird dementsprechend auch keine Stellung nehmen müssen oder in irgendeiner Weise von Pfändungen betroffen sein.

    Etwas anderes kann sich nur daraus ergeben, wenn Sie die Verfahrenskosten innerhalb des Insolvenzverfahrens stunden lassen möchten. In diesem Fall tritt das Gericht in den meisten Fällen an den Ehepartner heran.
    Wenn Sie die Verfahrenskosten also direkt übernehmen, so wird das Insolvenzgericht oder der Insolvenzverwalter keinen Grund haben sich an Ihre Ehefrau zu wenden.

    Für ein detailliertes Gespräch bezüglich der Einleitung einer Insolvenz biete ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch an. Gerne können Sie uns zur Terminvereinbarung anrufen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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