Widerruf Auto

Hallo,
Reicht als Rechtsschutzversicherung auch eine Straßenverkehrs- Rechtsschutz aus?

Mfg, Meier

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr Meier,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Um auf “Nummer Sicher” zu gehen, sollte eine Rechtsschutzversicherung mit dem Modul “Vertragsrecht” bestehen. Je nach Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen kann jedoch auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommen. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung überprüfen wir neben der Möglichkeit eines Widerrufs auch gerne Ihre Versicherungspolice, ob diese den Rechtsschutzfall abdeckt. Lassen Sie uns hierzu einfach die Widerrufsinformation aus Ihrem Vertrag und Ihre Rechtsschutzversicherungs-Vertragsunterlagen per E-Mail zukommen. Innerhalb von drei Werktagen wird einer unserer spezialisierten Mitarbeiter auf Sie zukommen und Ihre Erfolgsaussichten persönlich mit Ihnen besprechen. Sollte Ihre Widerrufsinformation fehlerhaft sein, stellen wir im Folgenden kostenfrei Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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