Haus mit ´Grundstück 908 Quadratmetervon 1954
Bei einen Antrag von Privatinsolvenz wird das Privateigentum (Grundstück) als Insolvenzmasse mit berechnet.
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Sehr geehrte Fragesteller,
Immobilienbesitz fällt bei der Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse. Verwertet wird er aber meist nur, wenn der Wert höher ist, als die Schulden, die Sie noch auf dem Haus haben oder wenn das Haus ganz extrem sanierungsbedürftig und damit nahezu unverkäuflich ist. Die Verwertung macht dann wenig Sinn und der Insolvenzverwalter kann das Haus aus der Insolvenzmasse freigeben.
Beste Grüße