Bei einen Antrag von Privatinsolvenz wird das Privateigentum (Grundstück) als Insolvenzmasse mit berechnet.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2022-07-15 20:28:412022-07-15 20:28:41Haus mit ´Grundstück 908 Quadratmetervon 1954
1Antwort
Annette Vollmers-Stich says:
Sehr geehrte Fragesteller,
Immobilienbesitz fällt bei der Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse. Verwertet wird er aber meist nur, wenn der Wert höher ist, als die Schulden, die Sie noch auf dem Haus haben oder wenn das Haus ganz extrem sanierungsbedürftig und damit nahezu unverkäuflich ist. Die Verwertung macht dann wenig Sinn und der Insolvenzverwalter kann das Haus aus der Insolvenzmasse freigeben.
Beste Grüße
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrte Fragesteller,
Immobilienbesitz fällt bei der Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse. Verwertet wird er aber meist nur, wenn der Wert höher ist, als die Schulden, die Sie noch auf dem Haus haben oder wenn das Haus ganz extrem sanierungsbedürftig und damit nahezu unverkäuflich ist. Die Verwertung macht dann wenig Sinn und der Insolvenzverwalter kann das Haus aus der Insolvenzmasse freigeben.
Beste Grüße