Hauskredit in privatinso der Exfrau

Noch mal kurz überarbeitet. Änderungen nach Telefonat mit EX!
Moin, ich bin nach schwerer Krankheit mit meiner Personengesellschaft in 2004 in Privatinso gegangen. Meine Inso hat rund 13 Jahre gedauert, da es bis vors BGH ging. Von dort zurückverwiesen, ans OLG mit der Anweisung zu meinen Gunsten zu urteilen. OLG hat sich dem Widersetz und damit bin ich ohne Restschuldbefreiung. Mittlerweile habe ich seit 3 Jahren ein gesundes Unternehmen mit jährlich schwarzer null mit 4 Mitarbeitern aufgebaut. GmbH!
Meine getrennt von mir lebende Ehefrau (seit 2016) und ich haben in 2000 ein Haus mit 110 % Finanzierung gekauft. Mittlerweile ist es zur Hälfte abbezahlt. Vor rund 8 Jahren habe ich Ihr meinen Hausanteil überlassen, Somit finanziere ich ein Haus mit, das zu 100 % auf Sie läuft. Das ist für mich auch OK so.
Leider musste meine getrennt lebende Ehefrau mit Ihrem Unternehmen 2018 in Insolvenz und in Folge dessen auch in Privatinsolvenz.
1. Hat mich das Kreditinstitut nicht über die Kündigung des gemeinsamen Kredites informiert. Ist das Rechtens??? Auch meine Ex wurde weder vom Inso-Verwalter noch von der Bank darüber informiert.
2. Habe ich durch eine Zahlung das Haus aus der Insomasse meiner EX-Frau rausgeholt, aber die Kündigung der Kredite steht immer noch. Kann die Bank eine neue Darlehensaufnahme verweigern (ich möchte das Haus bis zum Rest abbezahlen)? Bei meiner, durch die Verweigerung der Restschuld vor 4 Jahren, vorliegenden katastrophalen Schufa habe ich die Befürchtung, dass die Bank dies als Grund vorschiebt und das Haus versteigern will, obwohl ich wirtschaftlich gut dastehe. Ist das zulässig.
3. Ist das rechtlich Zulässig, dass mich weder der Insolvenzverwalter (als das Haus noch Ihm unterstand) noch die Bank über irgendwas informiert. Genauso ergeht es meiner EX. Die Kündigung der beiden Darlehen (KFW & Hausbank) sind aus 06/20 und ich habe erst heute durch Zufall aus einer 3. Quelle davon erfahren. Meine Ex hat hat dies gesehen, als jetzt Ende März die Kreditjahresabrechnung kam. Sie dachte, dass ich Bescheid wüsste. Ist aber nicht so.
Ich habe sofort die Bank angerufen (nicht unser beider Hausbank) und die antworten nur sehr schwammig ohne konkrete Aussage.
Was soll ich nun machen? Wir /Sie wollen/will das Haus behalten.
Haus 2000 für 110.000 gekauft, jetzt noch offen knapp 50.000. Das Dach und andere Arbeiten sind fällig. Kosten rund 35.000.
Ich würde das gerne machen lassen, aber natürlich nur, wenn ich sicher sein kann, dass ich/wir das Haus nicht verlieren. Soll ein teil unserer/meiner Altersvorsorge sein.
Vielen Dank im Vorwege für ihre Bemühungen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Bei einer Immobilie in der Insolvenz handelt es sich um eine sehr komplexe und rechtlich anspruchsvolle Materie. Daher kann ich in diesem Rahmen dazu nur begrenzt Stellung nehmen.
    Der Insolvenzverwalter erhält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen Ihrer Frau, daher muss die Bank streng genommen Ihrer Frau die Kreditkündigung nicht mitteilen. Sie als Kreditnehmer hätten normalerweise aber gesondert über die Kündigung informiert werden müssen.
    Da der Kredit nicht mehr wie vereinbart erfüllt wird, ist die Bank zur Kündigung berechtigt. Sie muss Ihnen auch keinen neuen Kredit anbieten. Es bleibt Ihnen vermutlich als beste Option, weiterhin mit der Bank zu verhandeln. Denn auch die Bank dürfte nicht an einer Zwangsversteigerung interessiert sein.
    Der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Anwalt und ist daher Ihrer Ex-Frau gegenüber nur begrenzt zu Auskünften verpflichtet, Ihnen gegenüber noch weniger. Ob das Verhalten des Verwalters in Ordnung war, vermag ich von dieser Stelle aus leider nicht näher zu beurteilen.

    Weitergehende Auskünfte kann ich zu aufgrund der Komplexität der Thematik nur in einem kostenpflichtigen Termin geben, ich bitte Sie dafür um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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