Insolvenz
Hallo,
ich würde gerne Wissen. ..
Ich bin seit dec.2013 in Insolvenz….alleinerziehend mit einem Sohn.
Nun ist mein Sohn (19) in der Ausbildung und möchte gerne eine eigene Whg.
Wie würde ich dann in der Pfändungstabelle zugeordnet??
also wenn er auszieht
Denn im moment ,wo er noch bei mir wohnt zähl ja unterhaltspflicht 1kind.
Er ist wie gesagt nich in der Ausbildung
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar
Mfg. Fr. V
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Solange sich Ihr Sohn in der ersten Ausbildung befindet, ist er Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt. Wenn Sie Ihrem Sohn Unterhalt gewähren, dann zählt er im Rahmen Ihres pfändbaren Einkommens als Unterhaltspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt