Insoende nach 5 Jahren?

Hallo Herr Rechtsanwalt,

ich befinde mich in der Insolvenz und zwar in der Wohlverhaltensphase. Meine 6 Jahre sind im September 2020 vorbei.

Jetzt habe ich gehört, dass die Insolvenz schon nach 5 Jahren enden kann.

Stimmt das und wie gehe ich dann vor, gibt es eine Beantragungsfrist oder bin ich schon zu spät?
Oder geschieht alles automatisch?

Ich habe einmal gehört ich müsste dies alles selber beantragen, wenn ja, bis wann muss ich was, bei wem einreichen oder brauche ich hierfür einen Anwalt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

4 Kommentare
  1. Max L. .
    says:

    Sehr geehrter Herr RA,

    vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
    Ich hatte schon Ende letzten Jahres das zuständige AG angeschrieben und ihm meinen Antrag auf Verkürzung der Inso eingereicht. Vorher hatte ich mit dem Treuhänder Rücksprache gehalten, dieser Teilte mir mit, dass die Kosten gedeckt seien. Das zuständige AG hat mir geraten meinen Antrag zurückzuziehen, sonst müsste dieser als unzulässig zurückgewiesen werden, da ich diesen “zu Früh” gestellt habe. Ich müsste den Antrag in unmittelbaren, zeitlichen Zusammenhang mit dem Ablauf der 5 Jahres Frist einreichen. So! Was heißt jetzt das? Die 5 Jahre sind am 16.09.2019 vorbei. Wann reiche ich jetzt den Antrag ein ohne dass dieser wieder zurückkommt oder gar zuspät eingereicht wird?
    Vielen Dank und noch eine schöne Osterwoche.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      mir selbst war bisher kein Fall bekannt, in dem der Antrag tatsächlich “zu früh” gestellt und aus diesem Grund abgelehnt wurde. Ohne die Mitteilung zu kennen, die Sie vom Amtsgericht erhalten haben, würde ich Ihnen aber raten, den Antrag bereits vorgefertigt “in der Schublade” zu haben, aber erst gut drei Monate vor Ablauf der Frist, also z. B. Ende Mai, beim Gericht einzureichen. Dann sollte das Gericht noch genug Zeit haben, sich mit dem Antrag zu befassen, aber der zeitliche Zusammenhang auch schon hergestellt sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

      • M.  L.
        says:

        Sehr geehrter Herr RA,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
        Ich hatte mich damals auch gewundert über das Schreiben des AG Villingen-Schwenningen. Ich hatte gedacht, dass ich es nach drei Jahren schon beantragen kann oder zumindest ab drei Jahren sobald die Verfahrenskosten getilgt sind und das waren sie damals schon. Ich denke vieles hängt auch einfach davon ab, was für ein Rechtspfleger den Fall bearbeitet. Wie bei allem, gibt es auch hier “Gute”, “weniger Gute” und “Schlechte”.
        Ich habe das Schreiben noch, falls Sie es einmal benötigen.
        Ich werde also Mitte Mai den Treuhänder anschreiben, damit er mir nochmals bestätigt, dass alle Verfahrenskosten gedeckt sind und dann mit dem Schreiben des Treuhänders noch einmal den Antrag beim AG stellen.
        Ich hoffe, dass dieses mal das Gericht bzw. der zuständige Rechtspfleger ein Einsehen hat.
        Vielen Dank für Ihre Mühe.

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Beantwortung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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