vielen Dank für Ihre Frage. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen wurde vor der Insolvenzrechtsreform 2014 eröffnet, daher können Sie nicht in den Genuss der Verkürzung des Insolvenzverfahrens kommen. Um das Datum der Restschuldbefreiung zu erfahren, sollten Sie Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder halten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Uzuner,
vielen Dank für Ihre Frage. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen wurde vor der Insolvenzrechtsreform 2014 eröffnet, daher können Sie nicht in den Genuss der Verkürzung des Insolvenzverfahrens kommen. Um das Datum der Restschuldbefreiung zu erfahren, sollten Sie Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder halten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt