wir wollen mit meiner Partnerin ein Restaurant eröffnen. Sollen wir dafür eine UG oder GmbH aufmachen?
Macht dies bei einem Restaurant überhaupt einen Unterschied?
Danke Ihnen!
A. Wecker
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2016-12-07 12:27:402016-12-07 12:27:40Restaurant eröffnen als UG oder GmbH?
1Antwort
Andre Kraus says:
Hallo Herr Wecker,
wenn Sie ein Restaurant eröffnen, spielt bei der Wahl der Rechtsform meines Erachtens keine große Rolle, ob Sie eine UG oder GmbH zum Betrieb wählen. Ihre Gäste werden hiervon wenig mitbekommen, weil sie selten in das Impressum schauen. Alleine eine Rolle spielt die Rechtsform gegenüber Ihrem Vermieter oder den Lieferanten – diese werden eher ohne eine Bürgschaft vermieten bzw. in Vorleistung treten, wenn Sie eine GmbH gründen.
Insoweit: Besser eine GmbH. Wenn Sie hierfür große Aufwendungen machen müssen, ist die UG ebenso akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Hallo Herr Wecker,
wenn Sie ein Restaurant eröffnen, spielt bei der Wahl der Rechtsform meines Erachtens keine große Rolle, ob Sie eine UG oder GmbH zum Betrieb wählen. Ihre Gäste werden hiervon wenig mitbekommen, weil sie selten in das Impressum schauen. Alleine eine Rolle spielt die Rechtsform gegenüber Ihrem Vermieter oder den Lieferanten – diese werden eher ohne eine Bürgschaft vermieten bzw. in Vorleistung treten, wenn Sie eine GmbH gründen.
Insoweit: Besser eine GmbH. Wenn Sie hierfür große Aufwendungen machen müssen, ist die UG ebenso akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus