Wohlverhaltensphase / CFD-Handel

Hallo

Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!

Gruß
Walter H.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Walter H,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Diese Frage lässt sich nicht ohne weitere Informationen beantworten. Ich kann Ihnen zur weiteren Lektüre den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/verhalten-wahrend-der-wohlverhaltensperiode/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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