Vorzeitige restschuldbefreiung

Hallo.
Ich bin seid juli 2016 in der privatinsolvenz. Ich habe, da nicht alle gläubiger angemeldet haben, vorzeitig die angemeldeten gläubiger komplett bezahlen können. Die restschuldbefreiung ist beantragt. Der treuhänder hat zugestimmt und das gericht schickt ihm heute eine mitteilung das nichts dagegen spricht und er seine forderungsaufstellung schicken soll zum gericht. Jetzt zu meiner frage. Bei mir wurde diesen monat nochmal lohn gepfändet obwohl ja alles bezahlt ist. Laut gericht wird die restschuldbefreiung nicht vor ende august erteilt werden. Da ja es vorher noch öffentlich gemacht wird. Besteht eine möglichkeit das von meinem lohn am 15.8. Nichts mehr gepfändet wird? Da ja alles bezahlt ist und gericht und treuhänder der rsb zustimmen.
Gruss

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Zunächst möchte ich Ihnen zur erlangten Restschuldbefreiung gratulieren.
    Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

    Mit Bestandskraft der Restschuldbefreiung unterliegt regelmäßig das Gehalt nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und steht in voller Höhe zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert