Insolvenz/ Freibetrag

Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich bin in der Privatinsolvenz und habe 2 Kinder. Ein Kind lebt bei mir mit der leiblichen Mutter, dass andere ebenfalls bei ihrer Mutter.
Nun schreibt mir meine Insolvenzbetreuerin plötzlich, dass das Kind, was nicht in meinem Haushalt lebt nur noch zu 50% bei dem unpfändbaren Einkommen eine Rolle spielt. D.h. ich hätte nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1,5 die bei der Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens eine Rolle spielen. Begründung, meine Unterhaltszahlung wären ja auch nur 50% des Unterhalts welcher dem Kind zusteht und die andere Hälfte wird ja durch die Mutter in Form von Unterkunft, Naturalien, etc. geleistet.
Kann die das einfach so bestimmen?
Die letzten 4 Jahre war es ja auch anders, jetzt plötzlich soll ich was unterschreiben, dass diese Sache bestätigt.

Vielen Dank vorab.

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn ich Sie richtig verstehe, leisten Sie derzeit sogenannten “Barunterhalt” (Geldzahlungen) an das nicht in Ihrem Haushalt lebende Kind. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Unterhalt an Ihr nicht in Ihrem Haushalt lebendes Kind zu zahlen. Die Höhe sollte sich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle orientieren.

    Die Zahlungen an das Kind entsprechen nach den Angaben der Insolvenzverwalterin nicht der gesetzlichen Höhe. Sie zahlen demnach vermutlich nicht die in der Düsseldorfer Tabelle beschriebenen Sätze. Wenn Sie die Zahlungen nicht in dieser Höhe vornehmen, jedoch finanziell in der Lage wären, diese Zahlungen leisten zu können, dann kann die Insolvenzverwalterin unter Umständen die pfändbaren Sätze erhöhen. Ich gehe davon aus, dass genau das hier geschehen ist.

    Wenn Sie demnach die Unterhaltszahlungen an Ihr Kind erhöhen und die Sätze an die Düsseldorfer Tabelle anpassen, dann dürfte man Ihnen auch wieder die Pfändungsfreibeträge erhöhen. Demnach zahlen Sie dann mehr an Ihr Kind als an die Gläubiger.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

    • Manuel
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich zahle immer den gleichen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle. Schon über Jahre. Es soll ja nicht der pfändbare Satz erhöht werden, sondern das Kind soll nur noch als halbes Kind zählen. Ich könnte Ihnen gerne das Schreiben senden, was ich dazu unterzeichnen soll.

      Mit freundlichen Grüßen
      M. Bienko

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