Insolvenzende

Hallo. Ich bekomme hartz 4. Meine Insolvenz ist Ende Mai 2017 zu Ende nach 6 Jahren. Wie sieht das aus mit den Prozesskosten? Muss ich die zahlen? Ich wüsste nicht ‘wie’bei so geringem Einkommen. Was könnte ich tun? Muss ich einen Antrag stellen auf Stundung? Wenn ja, vorher schon oder erst bei Ablauf der Insolvenz?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    in Ihrem konkreten Fall wird wohl bereits ein Stundungsantrag gestellt worden sein. Das Gericht verlangt den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens.

    Zu dieser Thematik empfehlen wir auch folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/insolvenz-stundung-der-verfahrenskosten/

    Mit einem erneuten Antrag können Sie die Verfahrenskosten auch nach bereits erteilter Restschuldbefreiung stunden lassen. Ändert sich nichts an Ihrer Vermögenssituation, werden Ihnen die Kosten erlassen. Wir empfehlen Ihnen bereits vor der Erteilung der Restschuldbefreiung Ihr Insolvenzgericht aufzusuchen. Die notwendigen Anträge erhalten Sie von den dortigen Rechtspflegern.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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