Insolvenzmasse vor Ablauf der drei Jahre zu 100% bezahlt

Hallo, bei mir wurde die Insolvenz letztes Jahr eingeleitet. Durch meinen Job den ich im Januar dieses Jahres aufgenommen habe und meiner Lebensversicherung die mit in die Insolvenzmasse gewandert ist, dürfte der Insolvenzbetrag und die Gerichtskosten bis spätestens nächstes Jahr im Herbst zu hundert Prozent ab bezahlt sein. Wie geht es dann weiter? Muss ich noch die drei Jahre voll machen? Unterrichtet mich mein Insolvenzverwalter wenn es soweit ist? Muss ich zum löschen der Schufaeinträge selbst tätig werden oder bekommen die Agenturen das automatisch mit?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Nach § 300 Abs.1 S.2 Nr.1 InsO haben Sie die Möglichkeit, dass Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, indem Sie einen Betrag in Höhe aller zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zuzüglich der Verfahrenskosten an die Insolvenzmasse abführen. Die Höhe der Verfahrenskosten insbesondere die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmt sich anhand der Höhe der Insolvenzmasse. Um unverzüglich aus der Insolvenz zu kommen, müssten Sie somit 100 % der Forderungen zuzüglich zur den Verfahrenskosten bezahlen. Kontaktieren Sie dazu Ihren Insolvenzverwalter, damit dieser Ihnen eine genauere Aufstellung über die Höhe seiner Vergütung erstellen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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