Insolvenzverfahren/Umzug

Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich befinde mich jetzt seit 14.4.2016 in der privatinsolvenz. Jetzt am 24.8.2018 ist der schlusstermin für die schlussverteilung und gleichzeitig Antrag auf Restschuldbefreiung.
Jetzt meine Frage, ich bin letztes im Oktober umgezogen und hab dies nicht direkt beim Insolvenzverwalter bzw Insolvenzgericht angegeben.
Ist meine Insolvenz jetzt gefährdet?? weil ich auch wieder gelesen habe das man dies nur in der wohlverhaltensphase machen muss.
MfG

2 Kommentare
  1. Reischel
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    Erstmal vielen Dank Dank für ihre schnelle Rückmeldung.

    Ich hätte nochmal mal ne Frage in Hinsicht auf Verkürzung auf 3 Jahren!

    Ich bin ja April 2016 in der privatinsolvenz, dass bedeutet ja wenn ich schaffe bis April 2019 35% von meinen Schulden abzubezahlen würde ich ja dann aus der Insolvenz raus kommen! Aber wenn ich es schon schaffe sagen wir mal bis Dezember 2018 die 35% abzubezahlen, würde ich dann früher raus kommen oder muss ich bis April 2019 warten???

    Mit freundlichen Grüßen
    Reischel

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. Sie sind grundsätzlich im Rahmen Ihrer Insolvenz zur Mitwirkung verpflichtet. Entsprechend ist es ratsam, eine Änderung der Anschrift zeitnah zu melden. Sofern es zu keinen Komplikationen mit Gericht und / oder dem Verwalter gekommen ist, dürfte Ihre Insolvenz nicht beeinträchtigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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