Sperrjahr oder nicht

Guten Tag!

Ich habe im vergangenen Jahr als Einzelperson eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Damals gab es zwei Gründe das zu tun. Erstens war ich in der Erwartung laufender Einnahmen und zweitens habe ich mich mich mit einer geringen fünfstelligen Summe an einem Unternehmen über diese UG beteiligt.

Nun blieben die Einnahmen vollständig aus und ich betreibe die UG seit der Gründung als reine Beteiligungsgesellschaft. Meinen Firmenanteil kann ich nun an andere bereits beteiligte Unternehmen OHNE Gewinn oder Verlust veräußern. Die Summe meines Anteils wird mir also zurücküberwiesen.

Kann ich die UG dann ohne Sperrjahr auflösen und die Summe an mich als Privatperson steuerfrei überweisen?

Vielen Dank für Ihren Service und die Mühen!

Frendliche Grüße
M.Werner

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