Ist der Corona-Pflegebonus pfändbar?

Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Pflegeheim und befinde mich in der Insolvenz. Wir der Pflegebonus mit in die Pfändungsberechnung genommen oder bekomme ich den Pflegebonus komplett ausgezahlt?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Pfändbarkeit von Corona-Bonus-Zahlungen existiert noch nicht ausreichende Rechtsprechung. Zwar hat das LG Köln in einem kürzlich ergangenen Urteil einen Corona-Bonus für unpfändbar erklärt, aber das betraf die Auszahlung zur Sicherung der unternehmerischen Selbstständigkeit. Ob diese Entscheidung auch auf einen Bonus anwendbar ist, der eine persönliche Wertschätzung als Zweck der Auszahlung ausdrückt, ist unklar. Sie können jedoch in jedem Falle beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Freigabe der Bonuszahlung nach § 850k Abs. 4 ZPO stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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