Ist Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse pfändbar?

Hallo,
Ich befinde mich gerade frisch in der PI.
Leider habe ich Probleme mit meinem Geld.
Ich bin alleinerziehend, erhalte demnach Kindergeld und mein Gehalt liegt auch unterster Pfandungsfreigrenze, zusätzlich erhalte ich noch vom Jugendamt Ungerhaltsvorschuss. Doch dieser wird mich angerechnet und steht mir nicht zu Verfügung?
Ich weiß nicht mehr weiter denn ich dachte das gerade Unterhalt und Kindergeld zweckgebunden Bezüge sind und meinem Sohn zustehen, somit nicht Pfändbar wären.

Ich brauche unbedingt Hilfe, was kann ich in dem Fall tun und ist dem so, dass Kindesunterhalt Pfändbares Einkommen ist?

Vielen lieben Dank
Betty

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    in der Tat ist es so, dass Kindesunterhalt eben dem Kind zusteht und somit nicht gepfändet werden darf. Sie könnten ein Konto auf den Namen des Kindes eröffnen und den Unterhalt dorthin überweisen lassen. Bezüglich der ggf. bereits gepfändeten Summe sollten Sie sich zunächst an den Insolvenzverwalter wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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