Kindesunterhalt und Kindergeld in der PI

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bekomme volle EU Rente in Höhe von 1043,- dazu Unterhalt für meine 15-jährige Tochter (wohnt bei mir) 334,- und Kindergeld 192,- macht zusammen 1569,- Euro.
Leider bin ich durch die Scheidung in die sog. “Schuldenfalle” hineingeraten. Besitze kein Auto,kein Vermögen oder Ersparnisse.
Meine Schulden belaufen sich auf ca. 5000,- (Kredit bei der Bank,Dispo im Minus und diverse Raten und Rechnungen.)
Mein Schuldenberater legte mir nahe eine PI einzuleiten,da ich mich aber überhaupt nicht mit dem Thema auskenne, habe ich Angst, dass mir nichts zum Leben übrig bleibt…
Ein neues Konto habe ich bereits eingerichtet und werde es bald auf P-Konto umwandeln.
Wie schätzen Sie meine Chancen auf PI ein und was bleibt mir von dem Geld ?
Für Ihre ganz tolle Arbeit hier und die Tipps bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich kann Sie beruhigen – bei Ihnen ist nach den mir vorliegenden Informationen nichts pfändbar.

    Ihre Rente liegt unter dem unpfändbaren Grundbetrag von derzeit 1.139,99 Euro. Sie haben darüber hinaus noch eine minderjährige Tochter, die den unpfändbaren Betrag auf 1.579,99 Euro erhöhen. Das Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar. Sie können das Ganze anhand unserer neuen Pfändungstabelle 2017 nachvollziehen:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfaendungstabelle-2015-und-pfaendungsfreigrenzen-2015/

    Gerne können wir Sie bei der Einleitung der Insolvenz unterstützen und dafür sorgen, dass Ihr pfändbarer Betrag durch eine sogenannte P-Konto Bescheinigung auf den erhöhten Stand gebracht wird. Rufen Sie uns kurz an und vereinbaren einen kostenlosen telefonischen Erstberatungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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