Konto und Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,
In meinem Falle ist seit Mai das Verfahren zur Privatinsolvenz bereits eröffnet und ich werde durch einen Insolvenzverwalter betreut. Bei Verfahrenseröffnung wurde mir seitens der Bank erklärt das mein Konto mit einer Art “Pseudopfändung” belegt wurde und ich somit natürlich nur über den festgelegten Freibetrag verfügen kann.

Mit der Lohnabrechnung im Juni wurde dann auch der pfändbare Anteil durch den Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen und der Rest auf mein Konto.
Dennoch kann ich “nur” über den Freibetrag verfügen welcher das P-Konto erlaubt.

Ist dies so rechtens ?
Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich funktioniert das P-Konto in der Insolvenz genauso wie außerhalb der Insolvenz. Auch wenn ohnehin nur unpfändbares Einkommen dort eingeht, müssen Sie zur Freigabe der Beträge, die den Freibetrag übersteigen, eine Bescheinigung beim zuständigen Gericht beantragen. Wenn es sich um Freibeträge aufgrund von Unterhaltspflichten handelt, können Sie auch über unsere Webseite eine P-Konto-Bescheinigung beantragen: https://p-konto.anwalt-kg.de/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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