Restschuldbefreiung in drei Jahren

Sehr geehrtes KG Team,

laut einer Pressemitteilung des BMJV soll die Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt werden, wenn die Privatinsolvenz nach dem 1.10.2020 beantragt wird.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/070120_Restschuld.html

Kann es demnach nicht sinnvoll sein, bis zum 1.10.2020 mit der Einleitung der PI zu warten?

Mit freundlichen Grüßen
Carsten

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für diese Frage aus aktuellem Anlass.
    Für Verfahren, die vor Oktober 2020 eröffnet werden, gilt eine Übergangsregelung. Wer das Verfahren beispielsweise im Juli 2020 eröffnet, erhält die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.
    Ein Abwarten bis Oktober hingegen bedeutet eine Verkürzung auf drei Jahre.
    Allerdings benötigt die Vorbereitung einer Privatinsolvenz Zeit. Zunächst wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt. Dieser ist mit Hinblick auf die Verkürzung der Insolvenz vermutlich nun noch einfacher zu erzielen.
    Erst nach dem Scheitern eines Vergleichsversuchs kann die Insolvenz eröffnet werden, dann wäre man ohnehin bereits kurz vor Oktober.
    Gerne können Sie zu dieser Frage eine kostenlose Erstberatung anfordern. Rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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