Kontoauszüge während der Wohlverhaltensperiode

Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensperiode. Trotzdem will der Treuhänder immer alle Kontoauszüge sehen, einen Fragebogen schickt er nicht. Wenn Neuerwerb zulässig ist, wie Sie schreiben, warum muss ich ihm dann meine Finanzen offenbaren?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr W.,

    vielen Dank für Ihre Frage. Es handelt sich vermutlich um einen “misstrauischen” Treuhänder.
    Abzuführen ist in der Wohlverhaltensphase nur der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens und die Hälfte einer ggf. anfallenden Erbschaft. Dies möchte der Treuhänder vermutlich kontrollieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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