Kontoauszüge während der Wohlverhaltensperiode
Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensperiode. Trotzdem will der Treuhänder immer alle Kontoauszüge sehen, einen Fragebogen schickt er nicht. Wenn Neuerwerb zulässig ist, wie Sie schreiben, warum muss ich ihm dann meine Finanzen offenbaren?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es handelt sich vermutlich um einen “misstrauischen” Treuhänder.
Abzuführen ist in der Wohlverhaltensphase nur der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens und die Hälfte einer ggf. anfallenden Erbschaft. Dies möchte der Treuhänder vermutlich kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht