Schenkung einer Eigentumswohnung mit Nießbrauch

Hallo Forum,
ich bin seit 3 Jahren in Privatinsilvenz. Meine Eltern möchten mir eine vermietete Eigentumswohnung schenken und sich das Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Der Nießbrauch würde bis zum Tode beider Elternteile bestehen bleiben.Meine Fragen:
Muß ich meinen Insolvenzverwalter den Grundstücksvertrag vorlegen ?
Kann mein Insolvenzverwalter die Eigentumswohnung pfänden, obwohl ich keine Mieteinnahmen daraus erziele (Miete erhalten weiterhin die Eltern).?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    hier könnte § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO einschlägig sein. Dieser besagt, dass bei dieser Konstellation die Hälfte des Wertes der Wohnung pfändbar wäre. Dies gilt immer dann, wenn die Übertragung mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erfolgt, was anhand Ihrer Angaben der Fall wäre. Die Belastung durch das Nießbrauchsrecht würde zwar den Wert der Wohnung senken. Dennoch wäre vermutlich eine Summe an den Insolvenzverwalter abzuführen. Zu empfehlen wäre also, hiermit bis zum Ende des Insolvenzverfahrens zu warten.
    Im Rahmen des regelmäßigen Fragebogens wird der Insolvenzverwalter vermutlich nach Erbschaften fragen. In diesem Rahmen muss dem Insolvenzverwalter darüber Auskunft gegeben werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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