Liquidation GmbH / Pensionszusage
Liquidation der GmbH
Die von mir geführte GmbH, in der ich alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter bin, ist seit mehr als 12 Jahren ohne Aktivitäten. Eine Auflösung der GmbH war bisher nicht möglich, da die GmbH Pensionsverpflichtungen gegenüber dem GF zu erfüllen hat.
Ende des Jahres 2020 verfügt die Firma über keinerlei finanzielle Möglichkeiten mehr, diesen Pensionsverpflichtungen nachzukommen. Die Firma besitzt keinerlei Bar- oder sonstiges Vermögen, keine Verpflichtungen gegenüber Dritten.
Nach Überweisung der letzten möglichen Pensionszahlung und einem ausgeglichenen Bankkonto (Rücklage für Steuerberater, Anwalt/Notar?) möchte ich
– keinen Verzicht auf Anspruch der Pensionsansprüche/-zahlungen anmelden
– die Liquidation der Firma beantragen:
– Begründung: Firma kann den Anspruch der Pensionszusagen nicht mehr nachkommen
Frage: Kann die GmbH in diesem Fall auch ohne Sperrjahr liquidiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
K. Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir Sie zur Beendigung Ihrer Gesellschaft telefonisch beraten. Rufen Sie uns dazu einfach an unter: 0221 67770050 oder schreiben Sie uns eine Email an unternehmer@anwalt-kg.de.
Ob Ihre Gesellschaft liquidiert bzw. aufgelöst werden kann hängt davon ab, ob die Pensionszahlungen an den GF verpflichtend weiterlaufen müssten, oder ob diese bei Vermögenslosigkeit der Gesellschaft beendet werden dürfen, bzw. der GF auf sie verzichtet. Sollte dies nicht der Fall sein, so würden diese Pensionsforderung als Schulden für die Gesellschaft wirken, weswegen Sie die Insolvenz anmelden müssten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus