Löschung meines Unternehmens (e.K.) aus Handelsregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell bin ich als Kann-Kaufmann im Handelsregister eingetragen und möchte diese Eintragung gerne rückgängig machen. Den Geschäftsbetrieb will ich danach weiter aufrecht erhalten, allerdings unter der Kleinunternehmerregelung.

Können Sie die Löschung im Handelsregister für mich beauftragen und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pitz

1 Antwort
  1. Lorena Klee
    says:

    Sehr geehrte Frau Pitz,
    vielen Dank für die Kontaktaufnahme.
    Beachten Sie bitte, dass eine Löschung im Handelsregister nur dann möglich ist, wenn Ihr Unternehmen seit der Eintragung ins Handelsregister nicht zu einem Betrieb geworden ist, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.
    Leider bieten wir die von Ihnen angefragte Dienstleistung nicht an, wünschen Ihnen jedoch viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A.
    Lorena Klee

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