vorhandene UG umwandeln
Ich habe eine UG. Der Geschäftsbetrieb wurde bereits 1 1/2 Jahre nach Gründung eingestellt. Gründungsjahr 2014. Die UG ist nicht mehr liquide die ETW der UG wurde zwangsversteigert. Leider wurde durch aufeinanderfolgende Krisen die eigentliche Löschung der UG nicht in die Wege geleitet. Ein Mandant von mir möchte eine UG gründen. Jetzt war mein Anliegen könnte man ggf. die drohende Insolvenzverschleppung mildern durch die Nutzung der Möglichkeit die UG umzuwandeln. KST entstand nie, leider existieren jedoch Bußgelder wegen nicht offenlegen der Bilanzen. Oder sollte man das lieber getrennt betrachten. Mein Mandant möchte mit der UG die Möglichkeit schaffen sich durch den juristischen Rahmen ein Darlehen zu gewähren, um so die Einzelfirma zu bereinigen.
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