Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Juni haben wir eine Gecahäftsanteil in Höhe von 537 Euro bekommen, da ich eine Lohnpfändung hat mir die Firma die beiden Steuern und Sozialabgaben (reguläre und die vom Geschäftsanteil) von meinem Bruttogehalt abgezogen, aber sie hat die gesamten 537 Euro des Geschäftsanteils an den Gläubiger geschickt, jetzt wäre meine Frage ob das so richtig ist?

Müsste die nicht alles vom gesamten Nettogehalt den pfändbaren Anteil berechnen?

Zur Veranschaulichung.

Bruttogehalt: 1466,47
Geschäftsan. 537,15
Summe: 2003,62
Gesetzliche Ab. regulär: 364,53
Abzüge Geschäftsant: 230,26
Summe netto: 1408,83
Abzüge 543, 28 Pfändung
Änder Abzüge: 37,52
Netto: 828 Euro

Ist das so richtig oder hat die Personalabteilung falsch gerechnet?

Liebe Grüße Rose

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber regelmäßig angehalten nur das pfändbare Einkommen an den Gläubiger auszuzahlen. Dieses berechnet sich am Nettoeinkommen. In Bezug auf Ihre Geschäftsanteile ist hier eine genau Betrachtung notwendig.

    Gerne können wir im Rahmen unserer Telefonberatung über den Sachverhalt sprechen. Rufen Sie uns kurz an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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