Holding GmbH
Hallo, ich besitze eine GmbH und würde dieser gerne eine Holdin-GmbH als Muttergesellschaft vorschalten. In der bestehenden GmbH ist Grundbesitz vorhanden. Ich habe gelesen, daß die neu zu gründende Holding-GmbH max. 90 % der Anteile der GmbH übernehmen darf, da sonst Grunderwerbsteuer anfällt. Ist das richtig? Begleiten Sie auch die gründung einer solchen Holding-GmbH? MfG Laubach
Sehr geehrter Herr Laubach,
gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH Grundbesitz, kann auch bei einem sogenannten share deal (Übertragung der Anteile) Grunderwerbssteuer anfallen. Grundsätzlich gilt das, wenn durch die Übertragung mindestens 95 % der Anteile beim Erwerber (Holding-GmbH) vereinigt werden. Allerdings sollte diese steuerrechtliche Frage mit einem Steuerberater abgeklärt werden, um eine auf den Einzelfall anwendbare Antwort zu erhalten.
Gerne begleiten wir eine Holding GmbH Gründung. Dabei arbeiten wir mit einem Steuerberater zusammen, dessen Strategie wir gesellschaftsrechtlich umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus