Motivationsrabatt ab 5. Jahr der WVP

Hallo und Moin Moin,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Motivationsrabatts im 5. Jahr der Wohlverhaltensphase:
Im Mai 2014 wurde mein Privat-Insolvenzverfahren eröffnet und am 15. Juli 2015 aufgehoben. Seit dem 16. Juli 2015 befand ich mich also in der Wohlverhaltensphase. Wenn ich richtig gerechnet habe, war ich am 16. Juli 2019 bereits im 5. Jahr der Wohlverhaltensphase und komme somit in den “Genuss” des Motivationsrabatts von 10%. Am 14. Mai 2020 wurde mir Restschuldbefreiung erteilt. Im April habe ich zum letzten Mal von meinem TH gehört, als er meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den ausgefüllten Fragebogen haben wollte. Die Gehaltsnachweise hätte ich gerne wieder, aber er antwortet weder auf Emails noch auf postalische Kommunikation. Nun zu meiner Frage: wann und wie wird der Motivationsrabatt gezahlt? Bekomme ich noch mal Post vom TH mit einer Abschlussrechnung oder verläuft das im Sande…?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    anhand Ihrer Angaben haben Sie in der Tat Anspruch auf den sog. Motivationsrabatt. Der Treuhänder sollte Ihnen den Betrag auf Ihr Konto auszahlen. Wann genau dies geschieht, ist vom Treuhänder abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert