Pfändung in der Wohlverhaltensperiode durch den INsolvenzverwalter obwohl keine Abtretungserklärung unterschrieben?

Guten Tag,

eine Krankenkasse hat vor etwa 3 Jahren einen Insolvenzantrag (Regelinsolvenz) gegen mich gestellt. Ich habe keinen eigenen Insolvenzantrag und keine Abtretungserklärung eingreicht. Nun wurde ich in der Wohlverhaltensperiode vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Er will jetzt mein pfändbares Einkommen von etwa 350 Euro monatlich pfänden (verdiene etwa 1.400 euro netto). Steht ihm das Geld zu wenn ich keine Abtretungerklärung abgegeben habe? Falls ja, woraus ergibt sich das?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

MFG
Raul

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen entscheidet das zuständige Insolvenzgericht nach eingereichtem Antrag. Ein Insolvenzverfahren lässt sich damit auch durch einen Gläubigerantrag in Gang setzen (§ 14 InsO). In der Praxis kommt es häufig vor, dass eine Krankenkasse einen solchen Eröffnungsantrag stellt. Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn ein Eröffnungsgrund, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, besteht (§§ 16 ff. InsO). Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, wird Ihr Vermögen zu Befriedigung aller Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten gepfändet (vgl. §§ 35, 38, 53 InsO). Dieses Verfahren und die Pfändung erfolgen durch staatlichen Zwang und brauchen daher Ihrerseits keine Abtretungserklärung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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