P-Konto oder Nicht

Ich bin mit einem kleinen Laden in die Insolvenz gegangen und dazu läuft die Privatinsolvenz. Zur Zeit habe ich ein P-Konto laufen auf dem mein monatliches Gehalt von knapp 900€ eingehen. Da meine Bank (Volksbank) immer wieder ärgert (habe geringe Überbeträge in den nächsten Monat hinein ohne über die 1073€ zu kommen und Bank gibt diese an den IV),riet mir ein Insolvenz-Anwalt dazu mein P-Konto aufzulösen und mir ein neues Guthaben Konto einzurichten (nicht als P-Konto). Gibt es Fälle in denen das Sinnvoll ist oder sollte man unbedingt das P-Konto behalten?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Siggiwoll,

    vielen Dank für die Frage. Es kann in der Tat Fälle geben, in denen das sinnvoll ist. Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, sich an die gesetzlichen Regelungen zur Pfändung zu halten. Somit muss er auch ohne Pfändungsschutzkonto darauf achten, Ihnen nicht mehr als den pfändbaren Betrag zu pfänden. Sie sollten jedoch beachten, dass dies einen großen Mehraufwand für den Insolvenzverwalter darstellt. Er muss monatlich prüfen, wie hoch die Zahlungseingänge bei Ihnen sind und wie groß die pfändbaren Beträge sind. Zur Zeit übernimmt die Bank diese Prüfung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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