Nach abgeschlossener Insolvenz Forderung an Bürge?

Guten Tag.
Im Jahr 1993 habe ich im Familienkreis für ein sog. Versicherungsdarlehen gebürgt. Die Schuldnerin musste dann irgendwann in die Privatinsolvenz. Ich fiel als Bürge durch zwischenzeitliche Aufnahme eines Studium aus. Es wurde durch die Hauptschuldnerin 6 oder 7 Jahre lang ein gewisser Betrag bezahlt, so das ca. 2/3 des Darlehens zurückgezahlt war und sie erhielt damals auch den Schuldtitel als erledigt ausgehändigt.

Nun versucht schon seit einiger Zeit ein Inkassobüro, den vollen Schuldbetrag von mir, dem damaligen Bürgen, einzutreiben. Ist das überhaupt rechtens? Die Angelegenheit ist doch durch das Insolvenzverfahren eigentlich abgeschlossen…oder?

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Insolvenz des ursprünglichen Schuldners der Bürge dennoch weiterhin für die Forderung haftet.
    Wenn allerdings bereits ein Teil der Forderung bezahlt ist, bezieht sich die Haftung nur noch auf die noch offene Schuld.
    Normalerweise wird ein Titel nicht als erledigt gekennzeichnet, wenn die Schuld nicht vollständig gezahlt wurde. Mit dem erledigten Titel haben Sie daher ein gutes Argument, um die Zahlung zu verweigern. Sie könnten dem Inkassobüro mitteilen, dass Sie nicht beabsichtigen, die Forderung zu bezahlen, da sie bereits beglichen wurde. Die abgeschlossene Insolvenz des Hauptschuldners ist jedoch leider kein Argument.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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