P-Konto

Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler, ich bin Rentner und seit Ende Januar in der Privatinsolvenz. Auf Anraten der Caritas Schuldnerberatung habe ich mein Girokonto bei der ING Bank in ein P-Konto umgewandelt. Ich war nun im Glauben, dass nur Beträge über 1170 € gepfändet werden können.
Doch gestern war ich schockiert als ich meinen Kontoauszug las. Ich hatte ein Guthaben von 450 € auf dem P-Konto und den hat die Ing Bank ohne mich zu informieren an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Ich habe nun bis zum Monatsende kein Geld mehr für den Lebensunterhalt. Darf die Bank so brutal und rücksichtslos vorgehen? Mit diesem P-Konto habe ich folglich nur Nachteile und werde es deshalb kündigen.
Ich würde gerne ein Girokonto vor Ort eröffnen, wo ich im Notfall auch mal Bargeld einzahlen kann, was bei der ING Bank nicht möglich ist. MfG David

3 Kommentare
  1. David
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler, herzlichen Dank für Ihre Beratung. Ich habe das Übertragen von Guthaben noch nicht ganz verstanden, werde mich aber ab sofort dahinter klemmen damit sowas nicht mehr passiert. Mit freundlichen Grüßen David

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es freut mich, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat. Gerne empfehle ich Ihnen auch den Beitrag auf unserer Seite zum Thema Geld auf dem P-Konto in den nächsten Monat mitnehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nein, die Bank darf unpfändbares Einkommen nicht einfach an den Insolvenzverwalter überweisen. Im eröffneten Insolvenzverfahren kann man allerdings keine Ersparnisse bilden, diese fallen sonst in die Insolvenzmasse. Möglicherweise handelte es sich um einen Betrag, der sich bereits seit mehreren Monaten auf dem Konto befunden hat.
    Dies könnte auch passieren, wenn Sie in der Insolvenz kein P-Konto mehr führen. Das Kontoguthaben wäre nur geschützt, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe des Gehaltskontos erklärt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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