Nebentätigkeit 450€ Basis während der Privatinsolvenz
Hallo,
Ist es möglich einem Nebenverdienst während der Privatinsolvenz nachzugehen?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist es möglich in einer Insolvenz einer solchen Tätigkeit nachzugehen.
Fraglich ist, ob dieser Nebenverdienst über Ihre individuelle Pfändungsgrenze geht und folglich teilweise oder ganz pfändbar wäre.
Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.
Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt