Neugeborenes Kind während Priv. Inso. Pfändungsfreigrenze erhöhen

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich befinde mich momentan in einem Privat-Insolvenzverfahren.
Nun wurde meine Tochter zur Welt gebracht und ich möchte meine Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen.
Wie muss man hier vorgehen?
Muss ich einen Antrag bei meinem Insolvenzverwalter stellen oder bei dem Amtsgericht (Insolvenzgericht)? Gibt es hierzu Formulare oder wird dies Formlos mit der Geburtsurkunde gestellt?

Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort!

Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Wenn Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Betrag abführt, sollten Sie ihn über den neuen, erhöhten Freibetrag informieren, als Bestätigung reicht die Kopie der Geburtsurkunde in der Regel aus. Dem Insolvenzverwalter sollten Sie ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde zusenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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