E.K. Auflösung

Gibt es nach Auflösung eines e.K. Einen Rechtsnachfolger welcher 2Jahre nach
Der Auflösung IP-Adressen oder DE-Adressen verkaufen kann?
Die Behörde welche die IP-Adressen verwaltet möchte den Rechtsnachfolger
Wissen, sonst gibt sie die Adressen frei, diese werden auf dem freien Markt
Gerne gekauft, da sie inzwischen rar geworden sind.
Vielen Dank,
M.Kaufmann

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Kaufmann,

    Voraussetzung der Auflösung eines e.K. ist regelmäßig, dass es keine Vermögenswerte mehr unter der Firma gibt. Um dies zu erreichen werden etwaige bestehende Vermögenswerte normalerweise von der Privatperson des Kaufmanns übernommen. Bei einem e.K. handelt es sich nicht um eine juristische Person oder Personengesellschaft, sondern um eine einfache Firma. Rechtsträger sind Sie als natürliche Person. Dementsprechend gibt es technisch gesehen keinen Rechtsnachfolge des e.K., denn Sie bleiben auch nach dessen Abmeldung der Rechtsträger.
    Sie können der Behörde dementsprechend mitteilen, dass Sie der Rechtsnachfolger werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Leonard Schmidt

    i.A.
    Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert