UG gründen

Sehr geehrter Herr Kraus,

wir wollen zu zweit eine UG gründen. Dabei denken wir an eine Gründung mit dem Musterprotokoll oder mit Gesellschaftsvertrag. Die Gründungskosten sind beim Musterprotokoll geringer. Aber lohnt es sich, dies zu verwenden? Kann man überhaupt zwei Geschäftsführer beim einer UG mit Musterprotokoll haben?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Gernsheim,

    in Ihrer Konstellation ist ein individueller Gesellschaftsvertrag für die UG aus meiner Sicht vorzugswürdig. So gründen Sie zu zweit und sollten unbedingt wichtige Regelungen zu Entnahmen, Abstimmung und vor allem einigen Krisensituationen wie Insolvenz, Ausscheiden eines Gesellschafters oder Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag regeln. Auch ein Wettbewerbsverbot ist zB. nicht im UG-Musterprotokoll ausdrücklich geregelt.

    Mein Urteil Fällt hierbei ganz klar aus. Und ja, Sie haben Recht, bei zwei Gesellschaftern, die auch Geschäftsführer der UG sind, lässt sich kein Musterprotokoll verwenden.

    MfG RA Andre Kraus

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