P-Konto

Hallo,

meine neue Bank möchte nach dem ich Ihnen den Antrag auf ein P-Konto zukommen lassen habe, das mein Insolvenzverwalter diesem eine Zustimmung gibt. Diese benötigt sie angeblich, da ich bereits mehr als 4 Wochen in der Privatinsolvenz bin.

Mein Insolvenzverwalter händigt mir diese nicht aus, da er sagt, das ich jederzeit ein Konto in ein P-Konto umwandeln kann.

Was mache ich nun?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    In Deutschland muss der Insolvenzverwalter nicht explizit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zustimmen. Ein Schuldner hat das Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, um einen bestimmten Betrag seines Einkommens vor Pfändungen zu schützen.

    Diese Umwandlung kann grundsätzlich jederzeit und unabhängig vom Insolvenzverfahren durchgeführt werden, indem der Schuldner dies bei seiner Bank beantragt. Die Bank ist dann gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung vorzunehmen.
    Beste Grüße

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