P-Konto Gebühren

Ich habe ein P-Konto bei der hiesigen Sparkasse. Die Kontoführungsgebühren bewegen sich je nach Anzahl der Bewegungen zwischen 8.50 und 20 €. Laut Grundpreis entspricht es einem normalen Onlinekonto, in dem alle normalen Buchungen inklusive sind. Dadurch kostet das normale Onlinekonto nur 4.- € im Monat.

Ich befinde mich seit einiger Zeit in der Wohlverhaltensphase. Meine Frage daher…..ist es möglich bzw. zu empfehlen das P-Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Felder,

    zum Thema Gebühren empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/banken-durfen-fur-die-fuhrung-eines-p-kontos-keine-hoheren-gebuhren-verlangen/

    Selbstverständlich könnten Sie Ihr Pfändungsschutzkonto rückwandeln. Allerdings wird Ihnen Ihr Insolvenzverwalter in der Folge zur Auflage machen, regelmäßig Kontoauszüge vorzulegen um zu überprüfen, ob alle pfändbaren Beträge an ihn abgeführt werden. Dieser Aufwand entfällt bei einem Pfändungsschutzkonto, da der Verwalter etwaige pfändbare Beträge automatisch erhält. Des Weiteren schützt Sie Ihr Pfändungsschutzkonto vor rechtswidrigen Pfändungen durch einzelne Gläubiger. Es ist also von einer Rückwandlung abzuraten.

    Sollten Sie dennoch eine Rückwandlung wünschen, empfehlen wir Ihnen auch folgenden Beitrag:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-schuldenvergleich-sie-haben-einen-anspruch-ein-p-konto-wieder-in-ein-normales-konto-umzuwandeln/

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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