Widerruf von Darlehensverträgen – Rechsschutzversicherung
Guten Tag Herr Ruvinskij,
ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und bereits eine Deckungszusage erhalten. Können trotzdem Kosten auf mich zukommen? Und wie hoch wären diese Kosten?
Liebe Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit der Deckungszusage verpflichtet sich die Versicherung für alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten einzustehen. Das kann nur dann problematisch werden, wenn Sie mit der Bank einen ungünstigen Vergleich schließen sollten, der im Hinblick auf die Kostentragung zulasten der Versicherung geht. Natürlich wirken wir darauf hin den Abschluss eines solchen Vergleichs zu vermeiden. In jedem Fall halten wir mit Ihnen und mit der Versicherung enge Rücksprache. Wir werden Sie über alle Ihre Optionen und Möglichkeiten sowie über alle eventuell entstehenden Kosten rechtzeitig informieren
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt